Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
|
Seite 1 von 1
|
[ 3 Beiträge ] |
|
Vorheriges Thema | Nächstes Thema
| Autor |
Nachricht |
|
spotts
|
Betreff des Beitrags: Wem gehören Fossilien?  Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 07:59 |
|
Registriert: Mi 26. Jul 2006, 10:02 Beiträge: 1045 Wohnort: Eifel (Zentrum)
|
Hallo zusammen, bei WDR 5 gibt es ein Skript über einen Radio-Beitrag eines fiktiven Fossilfundes. Dabei sollen die rechtlichen Hintergründe solch eines Fundes betrachtet werden, was anhand der Kürze leider nur oberflächlich angerissen wird. http://www.wdr5.de/fileadmin/user_uploa ... nfunde.pdfGruss Helge
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
schmunda
|
Betreff des Beitrags: Re: Wem gehören Fossilien?  Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 08:32 |
|
 |
| bachelor |
 |
Registriert: Mi 9. Dez 2009, 21:08 Beiträge: 89 Wohnort: Zürich
|
|
In dem fiktiven Fall meiner Meinung nach klar. Behalten und nicht an die grosse Glocke hängen. Man kann schliesslich alles durchreglementieren. Klar haben Fossilien wissenschaftlichen Wert aber wie richtig im Artikel angedeutet sind aus dem Kontext gerissen Fundstücke fast nutzlos. Der Verkauf ist dann natürlich ein anderes Thema. Aber das kann Forschern dann fast egal sein.
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
cairngorm
|
Betreff des Beitrags: Re: Wem gehören Fossilien?  Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 22:11 |
|
 |
| bachelor |
 |
Registriert: Sa 7. Nov 2009, 21:26 Beiträge: 115
|
|
Eigentlich in Deutschland eine recht moderate Regelung. Da ich mich auch für die Geologie von UK interessiere und Gesteine sammle, habe ich mich mal mit den gesetzlichen Regelungen dort beschäftigt. Insbesondere derer Schottlands. Vom SNH (Scottish National Heritage) gibt es da den Scottish Fossil Code. Es wird dort geschrieben, daß in der Praxis zwar nichts gegen das normale Aufsammeln von Fossilien steht, rein rechtlich gesehen aber jeder noch so simple Stein, einschl. von Cliffs und Straßenböschungen, dem Grundeigentümer gehört und der seine Genehmigung zum Entnehmen geben muß. In der Praxis, wie schon gesagt, praktisch nicht machbar. Jeder auch Gelegenheitssammler oder Urlauber müßte bei dem Aufklauben eines von den Wellen rund geschliffenen Steinchens an der Küste den Grundeigentümer ausfindig machen und den fragen. Also wenn die Behörden wollen, könnten sie jeden, der ein Steinchen ohne den Eigentümer vorher zu fragen aufgehoben hat, strafrechtlich belangen. Bei meiner Tour 2006 hatte ich zugesehen, möglichst in Betrieb befindliche Steinbrüche aufzusuchen. Da war das mit der Genehmigung kein Problem. Der Eigentümer vom Ledmore-Quarry (Quarzit, Marmor) hat mir sogar mit dem Lader einen größeren geschnittenen Brocken Marmor mit ins Auto geladen. Als Dank habe ich ihm zwei Flaschen Lausitzer Porter geschenkt.
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Seite 1 von 1
|
[ 3 Beiträge ] |
|
Wer ist online? |
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast |
|
Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
|

|